Wie werde ich Mitglied
In den Verband können natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften und rechtsfähige Personengesellschaften als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
Die Tätigkeit des Bewerbers muss ganz oder teilweise in der Überlassung oder Vermittlung von Arbeitskräften an Dritte bestehen. Weiters muss jeder Bewerber diese Tätigkeit seit mindestens 12 Monaten in Österreich selbstständig ausüben. (bei geringerer Tätigkeitsausübung ist eine einjährige Probemitgliedschaft möglich)
Der Bewerber muss weiters über einen guten Ruf in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit und Solvenz verfügen und im Beitrittsjahr den Mitgliedschaftsbeitrag plus einen einmaligen Aufnahmebeitrag von insgesamt 872 € leisten. In weiterer Folge werden Mitgliedschaftsbeträge von je 620 € pro Jahr veranschlagt.
Schließlich muss der Bewerber die Verbandstatuten durch seine Unterschrift zur Kenntnis nehmen.
Antrag auf Mitgliedschaft
Um Mitglied beim VZa zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Aufnahmeantrag einreichen, in dem die Satzung anerkannt und der Vorstand ermächtigt wird, Auskünfte über den Bewerber einzuholen. Gleichzeitig ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft gegeben sind.
Diesen Vorgang können Sie auch online über unser Antragsformular durchführen. Füllen Sie dieses einfach und unkompliziert aus und stellen Sie somit Ihren Antrag auf Mitgliedschaft beim VZa.
Haben Sie noch Fragen zu einer Mitgliedschaft? Dann schicken Sie uns bitte eine E-Mail an office[at]vza.at



