Kollektivvertrag für Zeitarbeiter um 3,8 % gestiegen
Mit 1. Jänner 2009 stiegen die kollektivvertraglichen Grundgehälter im Gewerbe Arbeitskräfteüberlassung um 3,8 Prozent. Damit erhöht sich der gesetzlich garantierte Mindestlohn in der Zeitarbeit von bisher 1.230,39 Euro auf 1.277,15 Euro ...
Außerdem ist es in Österreich längst gängige Praxis, dass überlassene DienstnehmerInnen während ihrer Tätigkeit in einem Beschäftigerbetrieb mindestens den dort geltenden kollektivvertraglichen Lohn erhalten. In ausgewählten Hochlohnbranchen sogar mit bis zu 20 Prozent Zuschlägen.
Zudem einigten sich die Sozialpartner auf rahmenrechtliche Verbesserungen sowohl für Dienstgeber als auch Dienstnehmer. So erhalten die Arbeitnehmer künftig ein Jubiläumsgeld und für Arbeitgeber wurden die Regelungen über den Weiterbildungsfonds erleichtert, indem der Melde- und Abwicklungsprozess vereinfacht wurde. Seit 2006 gibt es einen kollektivvertraglich eingerichteten Weiterbildungsfonds, mit dem Ziel, die Verstetigung der Arbeitsverhältnisse zu fördern.



