Freitag, 26. März 2010

AMS Eingliederungsbeihilfe

Kategorie: Aktuelles

Neuerungen für das Jahr 2010: Sonderregelung und Eingliederungsbeihilfe des AMS-Wien für Arbeitskräfteüberlasser fördert die Einstellung von arbeitslos vorgemerkten Jugendlichen bis 29 Jahre.

Ab dem 1.1.2010 gilt folgende, mit dem AMS-Wien vereinbarte Sonderregelung für die Eingliederung von arbeitslos vorgemerkten Jugendlichen:

  • Förderwerber: alle Betriebe, die arbeitslos vorgemerkte Jugendliche einstellen.
  • Förderbarer Personenkreis: Jugendliche bis 29 Jahre, die mindestens einen Monat arbeitslos vorgemerkt sind.
  • Dauer der Förderung: Frauen vier Monate, Männer drei Monate
  • Höhe der Förderung: 66,7 % der Bemessungsgrundlage.  

Diese Sondervereinbarung ist weder auf Dauer noch auf Höhe verhandelbar und gilt nur für Dienstnehmer aus Wien.  

Nähere Informationen zu dieser AMS-Sondervereinbarung erhalten Sie bei Herrn Herbert FRITZ unter der Telefonnummer 01 8787 125 199.


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