Freitag, 26. März 2010
AMS Eingliederungsbeihilfe
Kategorie: Aktuelles
Neuerungen für das Jahr 2010: Sonderregelung und Eingliederungsbeihilfe des AMS-Wien für Arbeitskräfteüberlasser fördert die Einstellung von arbeitslos vorgemerkten Jugendlichen bis 29 Jahre.
Ab dem 1.1.2010 gilt folgende, mit dem AMS-Wien vereinbarte Sonderregelung für die Eingliederung von arbeitslos vorgemerkten Jugendlichen:
- Förderwerber: alle Betriebe, die arbeitslos vorgemerkte Jugendliche einstellen.
- Förderbarer Personenkreis: Jugendliche bis 29 Jahre, die mindestens einen Monat arbeitslos vorgemerkt sind.
- Dauer der Förderung: Frauen vier Monate, Männer drei Monate
- Höhe der Förderung: 66,7 % der Bemessungsgrundlage.
Diese Sondervereinbarung ist weder auf Dauer noch auf Höhe verhandelbar und gilt nur für Dienstnehmer aus Wien.
Nähere Informationen zu dieser AMS-Sondervereinbarung erhalten Sie bei Herrn Herbert FRITZ unter der Telefonnummer 01 8787 125 199.





