Dienstag, 23. März 2010

Neuer Kollektivvertrag

Kategorie: Aktuelles

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für 2010 konnten für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung wichtige Änderungen, die unter anderem Mindestlöhne und Zulagen betreffen, erreicht werden.

Mit 1.1.2010 gilt für den Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung:

  • Erhöhung der Mindeststundensätze um durchschnittlich 1,5% in allen Beschäftigungsgruppen
  • Neuer Mindestlohn von € 1.295,68
  • Alle Überzahlungen bleiben betragsmäßig aufrecht
  • Kilometergeldsätze bis 31.12.2010 verlängert
  • Zulagen um durchschnittlich 1,45 % erhöht
  • Adaptierung des Weiterbildungsfonds   


Zur Erhöhung der Mindestlöhne
Die Erhöhung der Mindeststundensätze beträgt in allen Beschäftigungsgruppen durchschnittlich 1,5 %. Sowohl während der Dauer einer Überlassung als auch in überlassungsfreien Zeiten darf der Stundenlohn nicht geringer sein, als der zu zahlende Mindestlohn.

Die aktuellen Mindestlöhne der verschiedenen Beschäftigungsgruppen sind wie folgt:

  • Techniker: € 14,73
  • Qualifizierte Facharbeiter: € 11,97
  • Facharbeiter: € 10,43
  • Qualifizierte Arbeitnehmer: € 9,30
  • Angelernte Arbeitnehmer: € 8,28
  • Ungelernte Arbeitnehmer (im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit): € 7,74  


Damit beträgt der neue Mindestgehaltslohn € 1.295,68.


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