Service für Personalsuchende
Sie suchen Personal?
Dann sind Sie hier richtig. Sie erhalten einen kurzen Überblick über die Bedeutung der Arbeitskräfteüberlassung, die Vorteile für Ihr Unternehmen und was bei der Auswahl des richtigen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens zu beachten ist.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine online Personalanfrage an die Mitglieder des VZa zu stellen.
-> Personalanfrage stellen
WAS BEDEUTET ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG
Ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen unterscheidet sich von anderen Personaldienstleistern dadurch, dass es für den Arbeitnehmer die allgemein üblichen Arbeitgeberpflichten (Abführung von Lohnsteuern, Entrichtung von Sozialabgaben, Leistungen im Krankheitsfall, Urlaub,..) übernimmt.
Die Besonderheit eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist, dass der Mitarbeiter vereinbarungsgemäß seine Arbeitsleistung nicht direkt bei seinem Arbeitgeber erbringt, sondern bei den jeweiligen Entleihbetrieben.
Falls Sie sich entschließen, eine überlassene Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen, hat sich dieser nach seiner Entsendung in Ihren Betrieb bezüglich seiner Tätigkeiten in den Arbeitsablauf Ihres Unternehmens einzugliedern.
Als Entleiher zahlen Sie nur das vereinbarte Honorar für die geleisteten Arbeitsstunden an das Überlassungsunternehmen und dieses wiederum den vertraglich vereinbarten Lohn an den Zeitarbeitnehmer.
Alle Modalitäten dieser Arbeitskräfteüberlassung regeln Sie mit dem Personalbereitsteller in einem schriftlichen Überlassungsvertrag.
VORTEILE FÜR BESCHÄFTIGER
Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, folgende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen:
ZEITLICH BEFRISTETER EINSATZ VON MITARBEITERN
Arbeitskräfteüberlassung, als die flexibelste Arbeitsform schlechthin, stellt die optimale Alternative für Betriebe dar, die kurzfristig und vorübergehend externe Mitarbeiter benötigen.
Durch den Einsatz von überlassenen Arbeitskräften können Sie Personalengpässe in Ihrem Unternehmen, wie Krankheit, Urlaub und Karenzzeiten, aber auch Auftragspitzen kurzfristig und Kosten sparend überbrücken.
TRY & HIRE
Die Beschaffung von Arbeitskräften ist meist mit großem Kosten- und Zeitaufwand verbunden (Inserate, Vorauswahl, Bewerbungsgespräche,…). Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, die erforderlichen Arbeitskräfte vom Arbeitskräfteüberlasser „auszuleihen“ und nach Ablauf der Beschäftigungsfrist vom Überlasser in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
Neben vergleichsweise geringem Aufwand bei der Personalsuche, haben Sie zusätzlich den Vorteil, die Probezeit vor der Fixanstellung auf längere Zeit auszudehnen und damit den Mitarbeiter ausgiebig und kostengünstig testen zu können.
OUTSOURCING
Unter Outsourcing (Auslagerung) ist allgemein die vertragliche Übertragung von Aufgaben an Dritte zu verstehen.
Im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Bereiche Ihres Unternehmens via Werk- oder Dienstvertrag an Personalbereitsteller auszulagern. Diese erfüllen mit Ihren Mitarbeitern, Know how und sonstigen Ressourcen die übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung.
Ausgelagert werden können komplette Tätigkeitsbereiche Ihres Unternehmens aus Büro und Verwaltung, im EDV-Bereich, Verkaufspromotion und –förderung, Gebäudemanagement, sowie auch Aufgaben aus dem Logistikbereich und Servicecenter.
Das Outsourcing bestimmter Unternehmensbereiche verhilft Ihnen zu einem schlankeren Management, weniger Administration und Kostenentlastung.
OUTPLACEMENT
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bedeutet für die ausscheidenden Mitarbeiter häufig eine persönliche und existentielle Krise. Ziel der Outplacement-Beratung ist es, den Kündigungskonflikt so gering wie möglich zu halten, die betroffenen Mitarbeiter eine intensive Betreuung und Wertschätzung erleben zu lassen und die soziale Kompetenz und Verantwortungsbereitschaft des Unternehmens zu demonstrieren
Im Rahmen eines Outplacement-Vertrages zwischen dem bisherigen Arbeitgeber und dem Personalbereitsteller werden ausscheidende Arbeitskräfte von Beratern des Arbeitskräfteüberlassers auf die nachfolgenden neuen Bewerbungen vorbereitet und für den Wiedereinstieg ins Berufsleben fit gemacht. Outplacement stellt damit eine Sonderform der Personalberatung dar.
AUSWAHL DES ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSERS
Jedes Arbeitskräfteüberlasserunternehmen in Österreich benötigt zur Ausübung der Arbeitskräfteüberlassung einer amtlichen Erlaubnis der Landesregierung und einer Gewerbeberechtigung. Seriöse Unternehmen werden Ihnen diese Dokumente auf Wunsch gerne vorlegen.
Wichtig ist es, die Angebote verschiedener Arbeitskräfteüberlasser zu prüfen, bevor man sich für ein Zeitarbeitsunternehmen entscheidet. Dabei gilt, nicht immer sind es die günstigsten Angebote, die den größten Erfolg versprechen.
Es ist zu empfehlen, diejenigen Unternehmen zu kontaktieren, die sich am Markt schon länger bewährt haben und sich vom Zeitarbeitunternehmen Referenzen oder etwaige Gütesiegel (z.B.: das VZa-Logo) vorweisen zu lassen.
Personalbereitsteller, die Mitglied im Österreichischen Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung sind, verpflichten sich über die gesetzlichen Grundbestimmungen hinaus, einen strengen Verhaltenskodex einzuhalten, der im Wesentlichen den international gültigen Standesregeln des CIETT (Confédération Internationale des Entreprises de Travail Temporaire) entspricht.
Diese strengen Anforderungen an die Mitglieder, sowie die Dienstleistungen (wie Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit,..etc) die ihnen der Verband zur Verfügung stellt, zeichnet diese Unternehmen als seriöse und kompetente Arbeitskräfteüberlasser aus. Sie erkennen die Mitglieder des VZa am schwarz-roten Gütesiegel.
Bei Bedarf, können Sie hier eine kostenlose online Personalanfrage an die Mitglieder des VZa stellen.

