Service für Arbeitssuchende
Sie sind auf Jobsuche? Dann sind Sie hier richtig. Sie erhalten einen kurzen Überblick über die Bedeutung der Arbeitskräfteüberlassung, Ihre persönlichen Vorteile als überlassene Arbeitskraft und was bei der Auswahl des richtigen Arbeitskräfteüberlassers zu beachten ist.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine online Jobanfrage an die Mitglieder des VZa zu stellen.
-> JOBANFRAGE STELLEN
WAS BEDEUTET ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG
Arbeitskräfteüberlasser stellen Ihren Kunden Fachkräfte, Hilfskräfte und kaufmännisches Personal in fast allen Branchen und Sparten zur Verfügung.
Als Arbeiter in Arbeitskräfteüberlassung stehen Sie bei einem Personalbereitsteller in einem unbefristetes Arbeitsverhältnis, das in einem schriftlichen Arbeitsvertrag verankert ist und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Der Arbeitskräfteüberlasser ist somit Ihr Arbeitgeber, Sie erhalten von ihm auch Ihren vertraglich vereinbarten Lohn und alle anderen allgemein üblichen Arbeitgeberleistungen (Entrichtung von Sozialabgaben, Leistungen im Krankheitsfall, Urlaub,..).
Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber an ein drittes Unternehmen „verliehen“, haben Sie sich bezüglich Ihrer Tätigkeiten in den Arbeitsablauf des Entleihes einzugliedern. Oftmals werden Zeitarbeitnehmer, nachdem Sie sich im Beschäftigungsunternehmen bewährt haben, von diesem vom Personalbereitsteller in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
IHRE VORTEILE ALS ÜBERLASSENE ARBEITSKRAFT
Die Alternative Arbeitskräfteüberlassung sollten all diejenigen in ihre Vorüberlegungen zur Stellensuche miteinbeziehen, die ein spannendes und abwechslungsreiches Berufsleben einer langjährigen Arbeitsroutine vorziehen.
SPANNENDE UND ABWECHSLUNGSREICHE TÄTIGKEITEN
Beschäftigte in Arbeitskräfteüberlassung werden in den verschiedensten Unternehmen, Branchen und Einsatzorten im In- und Ausland eingesetzt. Dadurch haben sie die Möglichkeit ein breites Spektrum an Erfahrungen und Qualifikationen zu sammeln, das Ihnen in weiterer Folge auf dem Arbeitsmarkt eine gute Position sichert.
UNABHÄNGIGKEIT
Die Anstellung bei einem Arbeitskräfteüberlasser ermöglicht maximalste Unabhängigkeit. Wer sich Freiräume im Leben schaffen will, sollte sich möglicherweise nicht dauerhaft an einen Betrieb binden, sondern in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis zu einem Arbeitskräfteüberlasser treten, welches seine Arbeitnehmer verschiedenen Unternehmen zeitlich befristet überlässt.
ALTERNATIVE FÜR BERUFS- UND WIEDEREINSTEIGER
Die Anstellung bei einem Arbeitskräfteüberlasser bietet Ihnen als Berufseinsteiger die Möglichkeit, die erste berufliche Orientierungsphase auszudehnen. Sie kommen mit verschiedenen Branchen und Betrieben in Kontakt, erweitern Ihren beruflichen und persönlichen Horizont und lernen dadurch Ihre eigenen Präferenzen auf dem Arbeitsmarkt wirklich kennen.
Zudem eröffnet sich mit der Arbeitskräfteüberlassung ein gute Chance für Wiedereinsteiger/innen, beispielsweise Frauen nach der Babypause, oder Quereinsteiger, wieder in die Berufswelt einzutreten. Auch älteren Arbeitnehmern bietet sie eine gute Möglichkeit wieder in den regulären Arbeitsprozess eingebunden zu werden und in letzter Zeit werden auch immer mehr Menschen mt Behinderungen erfolgreich von Arbeitskräfteüberlassern vermittelt.
AUSWAHL DES ZEITARBEITUNTERNEHMENS
Jeder Arbeitskräfteüberlasser in Österreich benötigt zur Ausübung der Arbeitskräfteüberlassung einer amtlichen Erlaubnis der Landesregierung und einer Gewerbeberechtigung. Seriöse Unternehmen werden Ihnen diese Dokumente auf Wunsch gerne vorlegen.
Wichtig ist es, die Angebote verschiedener Arbeitskräfteüberlasser zu prüfen, bevor man sich für ein Arbeitskräfteüberlassungssunternehmen entscheidet. Dabei gilt, nicht immer sind es die günstigsten Angebote, die den größten Erfolg versprechen.
Es ist zu empfehlen, eher diejenigen Unternehmen zu kontaktieren, die sich am Markt schon länger bewährt haben und sich vom Arbeitskräfteüberlasserunternehmen Referenzen oder Gütesiegel (z.B.: das VZa-Logo) vorweisen zu lassen.
Arbeitskräfteüberlasser bieten ihren Mitarbeitern im Wesentlichen die gleichen Leistungen wie alle anderen Unternehmen auch, darunter Kranken-, Unfall-, Pension-, Arbeitslosen- und Pflegefreistellung, sowie bezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Seit 1. März 2002 gibt es auch einen eigenen Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung. Gesetzliche Grundlage der Zeitarbeit ist das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
Personalbereitsteller, die Mitglied im Österreichsichen Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung sind, verpflichten sich über die gesetzlichen Grundbestimmungen hinaus, einen strengen Verhaltenskodex einzuhalten, der im Wesentlichen den international gültigen Standesregeln des CIETT (Confédération Internationale des Entreprises de Travail Temporaire) entspricht. Diese strengen Anforderungen an unsere Mitglieder, sowie die Dienstleistungen (wie Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit,..etc) die der Verband seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, zeichnet diese Unternehmen als seriöse und kompetente Arbeitskräfteüberlasser aus. Sie erkennen unsere Mitglieder am schwarz-roten VZa Gütesiegel.
Bei Bedarf können Sie hier eine kostenlose online Jobanfrage an die Mitglieder des VZa stellen.

